Fahrgasthinweise
Dieser Taschenfahrplan enthält alle 19 Buslinien der Verkehrsgemeinschaft Fichtelgebirge (VGF). Darüber hinaus haben wir zu Ihrer Information weitere Bus- und Zugfahrpläne der Region dargestellt.
Bei der Menge der zu verarbeitenden Informationen sind trotz sorgfältiger Bearbeitung Fehler nicht auszuschließen. Rechtliche Gewähr für die Richtigkeit des Inhalts kann daher nicht übernommen werden.
Änderungen des Fahrplanes bleiben vorbehalten. Bis zu einer Neuauflage des VGF-Taschenfahrplanes werden wir in geeigneter Weise über zwischenzeitliche Veränderungen informieren.
Im Zweifelsfall gilt verbindlich der Aushangfahrplan an der Haltestelle!
Anregungen und Wünsche erbitten wir:
- telefonisch unter 0180 / 3 22 24 78
- persönlich an Biersack Reisen eK, Bernadottestr. 8, 95615 Marktredwitz
(Mo-Fr: 08:00 - 17:00 Uhr)
- an unser Fahrpersonal
Fahrausweise erhalten Sie beim Fahrpersonal. Übertragbar (können an andere Personen zur Mitbenutzung weitergegeben werden) sind Sechserkarten und Jedermannzeitkarten. Nicht übertragbar sind Einzelfahrscheine, Netzkarten und Schülerzeitkarten.
Fahren Sie nicht ohne gültigen Fahrausweis und bewahren Sie diesen bis zum Ende der Fahrt auf, andernfalls wird bei einer Kontrolle ein erhöhtes Beförderungsentgelt von bis zu 40 Euro fällig.
Zahlreiche Beispiele für die momentan geltenden Fahrpreise enthält der auf Seite 4 abgedruckte Tarifauszug. Mit Hilfe des ausgeklappten hinteren Umschlags lässt sich der Preis für jede beliebige Fahrtstrecke im VGF-Gebiet (Anzahl der Waben) leicht errechnen.
Kinder unter 6 Jahren werden unentgeltlich befördert, allerdings nur in Begleitung älterer Fahrgäste. Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahren werden zum halben Fahrpreis befördert (Einzelfahrt).
Bei Benutzung von Einzelfahrscheinen und Sechserkarten ist Fahrtunterbrechung, außer zum Umsteigen, nicht gestattet.
Handgepäck können Sie unentgeltlich mitnehmen, soweit der über und unter ihrem Sitz vorhandene Raum dies zulässt und andere Fahrgäste nicht behindert oder gefährdet werden.
Kinderwagen können in den Omnibussen unentgeltlich befördert werden, soweit Platz hierfür vorhanden ist. Einzelne Fahrräder werden nach Voranmeldung (Service-Telefon 0180/322 2478) gegen eine Pauschalgebühr von € 2,50 befördert.
Kleinere Haustiere dürfen Sie unentgeltlich mitnehmen, soweit die Rücksichtnahme auf andere Fahrgäste dies gestattet und keine tierärztlichen Vorschriften entgegenstehen; mitgeführte Hunde werden zum halben Fahrpreis befördert.
Gruppen (mindestens 10 Personen) gewähren wir 50% Ermäßigung auf den Regelfahrschein - soweit im fahrplanmäßig eingesetzten Fahrzeug ausreichend Platz vorhanden ist. Zwei Kinder unter 15 Jahren gelten als eine Person.
Aus Kapazitätsgründen empfehlen wir dringend rechtzeitige telefonische Anmeldung.
Fundsachen geben Sie bitte beim Fahrpersonal ab. Haben Sie selbst etwas in einem Bus verloren, wenden Sie sich an das betroffene Unternehmen, hilfsweise an die VGF-Geschäftsstelle (siehe Seite 3).
Rauchen ist in den Bussen der VGF grundsätzlich nicht gestattet!
Den Anweisungen des Fahrpersonals ist Folge zu leisten.
Beschwerden richten Sie bitte an: Fa. Bachstein GmbH, Tel. 09281/81 93 00, Unterkotzauer Weg 16, 95028 Hof, Mail beschwerden@vgf-web.de
Fahr´und spar´mit der VGF! Informationen über Sondertarife finden Sie auf Seite 46.
Bitte entrichten Sie das Fahrgeld möglichst abgezählt. Das Fahrpersonal ist nicht verpflichtet, Geldbeträge über 10 Euro zu wechseln. Beanstandungen des Wechselgeldes müssen unverzüglich vorgebracht werden; gleiches gilt für unvollständige oder unrichtige Fahrausweise.
Wichtige Verkehrsbeschränkungen und Anmerkungen finden Sie in jedem Fahrplan in den Zeilen oberhalb der ersten Haltestelle. Viele Fahrten tragen z.B. den Vermerk "S" (nur an Schultagen) oder "F" (in den Ferien und an schulfreien Tagen).
Ferienbetrieb ist zu folgenden Zeiten:
Schulferien: Weihnachtsferien: 24.12.2010 - 07.01.2011
Faschingsferien: 07.03.2011 - 11.03.2011
Osterferien: 18.04.2011 - 29.04.2011
Pfingstferien: 13.06.2011 - 24.06.2011
Sommerferien: 01.08.2011 - 12.09.2011
Herbstferien: 31.10.2011 - 04.11.2011
Buß- und Bettag: 16.11.2011
Feiertage: (hier gilt der Fahrplan "Sonntag"):
Neujahr: 01.01.2011
Hl. Drei Könige: 06.01.2011
Karfreitag: 22.04.2011
Ostern: 24.+ 25.04.2011
Maifeiertag: 01.05.2011
Chr. Himmelfahrt: 02.06.2011
Pfingsten: 12.06.+ 13.06.2011
Fronleichnam: 23.06.2011
Tag der Dt. Einheit: 03.10.2011
Allerheiligen: 01.11.2011
Weihnachten: 25.+ 26.12.2011
Abweichungen hiervon werden rechtzeitig in der Tageszeitung bekannt gegeben.
Die Liniennummer(n) einer gewünschten Fahrtstrecke finden Sie im Liniennetzplan in der Heftmitte. Dort nicht erwähnte Orte sind im alphabetischen Ortsverzeichnis auf den folgenden Seiten aufgelistet. Suchen Sie dort Ihren Abfahrtsort; daneben steht die Nummer der Linie, die dort verkehrt.
Wenn Ihr Zielort nicht über eine Linie erreichbar ist, bestehen meist Umsteigemöglichkeiten an den Kreuzungspunkten der verschiedenen Linien.
Beachten Sie bei der Arbeit mit dem Ortsverzeichnis und dem Wabenplan, dass bei Orten mit mehreren Haltestellen innerhalb des Ortsgebietes jeweils nur der Ortsname angegeben ist, nicht einzelne Haltestellen.
Bahnhöfe im VGF-Gebiet: Arzberg, Kirchenlamitz-Ost, Marktleuthen, Marktredwitz, Schirnding, Schönwald, Selb (Stadt, Nord, Erkersreuth, Plößberg), Wunsiedel-Holenbrunn
Wie findet man sich in einem Fahrplan zurecht? Jeder Fahrplan ist schematisch aufgebaut. Der "Fahrplanführer" auf Seite 1 erklärt schnell und einfach, wie es geht und was zu beachten ist.
Wir empfehlen, sich drei Minuten vor der planmäßigen Abfahrt an der Haltestelle einzufinden. Bitte haben Sie aber Verständnis, wenn "Ihr" Bus aufgrund besonderer Umstände (z.B. Witterung, Verkehrsdichte) einmal Verspätung hat.
Denken Sie daran: Sicherheit geht vor Geschwindigkeit! Unser verantwortungsbewusstes Fahrpersonal hat diesen Grundsatz - auch in Ihrem Interesse - immer zu beherzigen!
Die vorstehenden Erläuterungen stellen einen Auszug aus dem zwischen Ihnen als Fahrgast und uns als Verkehrsträger bestehenden rechtlichen Bestimmun-gen dar. Sämtliche Regelungen (Beförderungsbedingungen, Beförderungsentgelte) sind im sogenannten VGF-Tarif zusammengefasst, der zum Preis von € 3,50 über die Geschäftsstelle zu beziehen ist.
